Naturreine ätherische Öle sind in Deutschland und Österreich als Kosmetika zugelassen, in der Schweiz fallen sie unter das Chemikalienrecht und tragen die entsprechenden Gefahrensymbole.
In Deutschland und Österreich unterliegen ätherische Öle dem Kosmetikrecht, in der Schweiz gelten sie als Chemikalien und unterliegen dem Chemikalienrecht. Dies hat weitgehende Auswirkungen auf die Kennzeichnung der Produkte.
Ein in der Schweiz zugelassenes ätherisches Öl, gleich welcher Qualität, muss mit den bekannten Gefahrensymbolen gekennzeichnet sein, da hierzulande ätherische Öle dem Chemikalienrecht unterstehen.
Darum dürfen sie nicht als Heilmittel oder Nahrungsergänzungsmittel verkauft oder deklariert werden.
Ausländische Firmen, die nicht im Einzelhandel verkauft werden, umgehen diese Gesetzgebung einzig und allein durch ihren Vertriebsweg, nicht aufgrund ihrer Qualität. Ätherische Öle, die in der Schweiz ohne Warnhinweise und Symbole verkauft werden, sind nicht korrekt deklariert. Wir deklarieren die Produkte nach der jeweiligen Gesetzgebung korrekt und mit den notwendigen Warnhinweisen und Symbolen versehen.