Rohstoffe müssen im Endprodukt rückverfolgbar sein
Wir sind Anbieter von Produkten für Endkonsument*Innen und kein Rohstoffhändler / -lieferant. Danach richtet sich die Deklaration unserer Produkte. Konkret heisst das, dass wir unsere ätherischen Öle nach dem Chemikalienrecht deklarieren und nicht nach dem Kosmetikrecht für die potenzielle Weiterverarbeitung zum (Weiter)Verkauf von Kosmetika.
Auf unseren ätherischen Ölen sind ordnungsgemäss die wichtigsten sensibilisierenden Stoffe angegeben. Es können davon keine Mengen einzelner Inhaltsstoffe für die Weiterverwendung in Kosmetika abgeleitet werden.
Bei unseren eigenen Kosmetikprodukten ist eine Allergendeklaration klar möglich, da wir die Rezeptur im Detail kennen und die Deklaration berechnen können.