Eine Frage der Gesetzgebung
Zur Aromatisierung von Lebensmitteln erlaubt:
- Wenn ein ätherisches Öl unter der Sachbezeichnung "Aroma" verkauft wird, ist es als Lebensmittel eingestuft und als solches deklariert.
- Als Aromen dürfen sie für die Verwendung in der Küche in verdünnter Form empfohlen werden.
- Die Aromen werden in sehr geringen Mengen als Würzmittel verwendet.
- Sie werden immer stark verdünnt und gleichmäßig verteilt - ein Tropfen auf 250-1000ml Masse bzw. Flüssigkeit.
Sofern das Öl als Chemikalie klassifiziert ist, darf es nicht zur Einnahme empfohlen werden:
- Ätherische Öle können theoretisch unverdünnt oder leicht verdünnt eingenommen werden, was beispielsweise in der französischen Aromatherapie verbreitet ist.
- Ohne die entsprechenden Fachkenntnisse besteht ein hohes Risiko für gesundheitliche Probleme und Nebenwirkungen, insbesondere bei Anwendung über einen längeren Zeitraum.
- Wenn ein ätherisches Öl unter der Sachbezeichnung "ätherisches Öl" verkauft wird, ist es (in der Schweiz) als Chemikalie eingestuft. Deshalb sind Anwendungsempfehlungen zur inneren Einnahme durch die Hersteller/Anbieter nicht zulässig und entsprechend unlauter.