Ja, hier dürfen wir die Verwendung für die Aromatisierung von Lebensmittel empfehlen.
Seit Herbst 2024 sind die drei Aromaöle Orange, Zitrone und ein Cookie-Mix für die Verwendung in der Küche im farfalla-Sortiment. Diese als Lebensmittel klassifizierte ätherische Öle unterstehen dem Lebensmittelgesetz. Aufgrund dieser Klassifizierung tragen sie die Bezeichnung «Aroma» und dürfen für den Gebrauch in der Küche verwendet werden.
Die angegebenen Dosierungen auf dem Produkt sind auf jeden Fall zu befolgen:
Anwendung. Nicht pur verwenden. Zum Aromatisieren 1 Tropfen in 250 - 500ml Flüssigkeit oder Masse geben. Löslich in Fett, Alkohol, Honig/Sirup, Milchprodukten und Saucen. Nicht wasserlöslich. |