Das Gesetz verlangt eine Anwendungsempfehlung
Wir sind gesetzlich verpflichtet, eine Anwendungsempfehlung auf dem Etikett anzubringen. „Zur Aromapflege“ dürfen wir in der Schweiz aus gesetzlichen Gründen nicht sagen, deshalb empfehlen wir die Produkte zur Raumbeduftung.